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Informationsveranstaltung 3. Startbahn

Mittwoch, den 27. November 2024
zum „Ewigen“ Baurecht für 3. Startbahn

Die Flughafen München GmbH hat bei der Regierung von Oberbayern beantragt, „es wird festgestellt, dass mit der Durchführung des 98. ÄPFB begonnen worden ist und dieser damit nach § 9 Abs. 3 LuftVG nicht mit Ablauf des 4. März 2026 außer Kraft tritt.“ Diesem Feststellungsantrag der FMG hat die Regierung von Oberbayern stattgegeben.

Wenn dieser Feststellungsantrag Bestand erlangen sollte, hätte dies für die betroffene Bevölkerung im Flughafenumland gravierende Folgen. Die Baugenehmigung für die 3. Startbahn würde damit quasi unbegrenzt gelten. Der Landkreis Freising, die Stadt Freising, die Gemeinde Berglern, der Bund Naturschutz und Privatbetroffene haben angekündigt gegen den Feststellungsbescheid zu klagen.

Bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung soll über die anstehenden Klagen und die Auswirkungen des Feststellungsbescheides der Regierung von Oberbayern auf das Flughafenumland berichten.

Mittwoch, 27. November, 20 Uhr
Grüner Hof, Freising, Erdinger Straße 42

Es sprechen:
Franz Heilmeier, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Erding-Nord, Freising und Umgebung, Bürgermeister Neufahrn,
Anton Scherer, Bürgermeister Berglern
Eva Bönig, Bürgermeisterin Freising
Helmut Petz, Landrat Freising
Dr. Christine Margraf, Bund Naturschutz
Dr. Christian Magerl, AufgeMUCkt

Einlass ab 19 Uhr

Der VCD Freising-Erding-Dachau zum ewigen Baurecht

Zu den Seiten von aufgeMUCkt, dem zivilgesellschaftlichen Bündnis gegen die 3. Startbahn


weitere Informationen

Pressemitteilung der FMG vom 21. Oktober 2024:
„Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Münchner Flughafens ist unbefristet gültig“

Antrag der FMG zum „ewigen“ Baurecht

Bescheid der Regierung von Oberbayern zum Planfeststellungsbeschluss: das „ewige“ Baurecht